Absageregelung

Da die Anzahl der Termine begrenzt ist, bitte ich Sie Ihre Termine wie vereinbart einzuhalten. Es kann einmal vorkommen, dass ein bereits vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann. Falls Sie einen Termin doch nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie rechtzeitig (48 Stunden) vorher abzusagen, damit andere Patient*innen den Termin übernehmen können. Andernfalls muss der vereinbarte Ordinationstarif verrechnet werden.

Es wurde verbindlich für Sie ein Zeitpunkt für Ihren Termin reserviert, sowie Vor- und Nachbereitungszeit eingeplant. Eine vernünftige Zeitplanung (ohne längere Wartezeiten) wäre sonst nicht möglich. Der Grund für die Nichteinhaltung eines Termins kann im Rahmen einer Absageregelung NICHT berücksichtigt werden.